Die Ulrich Bongartz–Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gütersloh. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stiftung fördert Projekte im Bereich
Zweck der Stiftung ist weiterhin die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr.1 AO zur Förderung der oben aufgeführten Zwecke sowie der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Sports
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, in welche sich u.a. auch Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich engagieren.
Die Stiftungsarbeit erstreckt sich vorrangig auf die Stadt und das Kreisgebiet von Gütersloh. Die Stiftung übernimmt dabei keine Aufgaben der öffentlichen Hand oder anderer hierfür
verantwortlicher Organisationen, sondern ergänzt diese bei besonderen Initiativen, für die keine Mittel zur Verfügung stehen.